Kinderbehandlung

Die zahnärztliche Behandlung von Kindern ist ein anspruchsvolles und zeitintensives Gebiet der Zahnheilkunde. Zum einen ist die Motivation zur Behandlung und die Fähigkeit zum Stillsitzen bei vielen kleinen Patienten wesentlich begrenzter als bei einem Erwachsenen, zum anderen erfordert die Behandlung eines Kindes ein spezielles Therapiekonzept, da sich das Kind noch in der Entwicklung befindet und damit andere anatomische Voraussetzungen mitbringt als ein Erwachsener.

Abhängig vom Alter und Temperament des Kindes und der Art der evtl. bereits gemachten Zahnarzterfahrungen kann schon die Zeitspanne, bis sich das Kind behandeln lässt, stark variieren. Während das eine Kind ohne zu zögern auf den Stuhl klettert und bereitwillig den Mund aufsperrt, kann es bei einem anderen mehrere Sitzungen dauern, in denen wir uns langsam über spielerische Varianten wie Zähne zählen, abduschen, anpusten oder mit einem rotierenden Bürstchen kitzeln herantasten und das Vertrauen des Kindes gewinnen müssen. Andererseits ist es sehr wichtig, evtl. vorhandene Schäden möglichst früh zu beheben, denn je früher der Eingriff erfolgt, desto kürzer und weniger unangenehm wird er verlaufen. Außerdem sind Kinderzähne dünnwandiger als Zähne von Erwachsenen, sodass sie von Karies wesentlich schneller zerstört werden können.

Optimal ist ein erster Zahnarztbesuch, wenn noch gar kein Behandlungsbedarf besteht. Das Kind hat dann die Möglichkeit, die Praxis mit ihren merkwürdigen Geräten, Gerüchen und Gestalten kennenzulernen, ohne eine unangenehme Erfahrung am eigenen Körper zu machen. Es ist wichtig, dass Sie als Eltern dem Kind vorher keine ängstigenden Geschichten – möglicherweise von eigenen traumatischen Zahnarztbesuchen – erzählen oder gar einen Zahnarztbesuch androhen. Wenn das Kind unvoreingenommen und neugierig in der Praxis erscheint, ist das die beste Voraussetzung für eine entspannte Behandlung.
Im Idealfall kommen Sie mit Ihrem Kind zu einer Durchsicht, bei der wir feststellen können, dass alles in Ordnung ist. Ab dem 6. Lebensjahr kommt dann die Prophylaxe dazu, die bis zum 18. Lebensjahr von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen wird und deren regelmäßige halbjährliche Durchführung wir empfehlen. Das ist die beste Garantie für gesunde Zähne über das Kindesalter hinaus.

Wenn aber bei der ersten Vorstellungssitzung bereits Schäden entdeckt werden, reicht unser Behandlungsspektrum je nach Bedarf von Füllungen über Wurzelkanalbehandlungen und Kinderkronen bis hin zu Extraktionen. Auch Zahnfehlstellungen können rechtzeitig erkannt und eine Überweisung zum Kieferorthopäden veranlasst werden.

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